Medizinische Gutachten

Dr. med. Matthias Thöns hat über 1.000 medizinische Gutachten erstellt — für Versicherungen, Staatsanwaltschaften, Gerichte und die Kriminalpolizei. Die sachverständige Tätigkeit gründet auf seiner Ausbildung an einem Universitätsklinikum der Maximalversorgung und seiner langjährigen klinischen Erfahrung in vier Fachgebieten.

Fachgebiete

Die Gutachtenleistungen beziehen sich auf das gesamte Spektrum der nachfolgenden Fachgebiete, in denen Dr. Thöns an einem Universitätsklinikum der Maximalversorgung ausgebildet wurde.

Fachgebiet 01

Anästhesie
(Narkosemedizin)

Narkoseplanung, Komplikationsmanagement, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.

Fachgebiet 02

Schmerztherapie

Angemessenheit schmerztherapeutischer Leistungen; Schmerzensgeldbeurteilungen.

Fachgebiet 03

Notfallmedizin

Reanimationsentscheidungen, Standards prähospitaler und klinischer Notfallversorgung.

Fachgebiet 04

Palliativmedizin

Künstliche Ernährung, alternative Tumortherapie, passive Sterbehilfe, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Gutachten anfragen oder anrufen: 02302 57093

Auftraggeber

Gutachten und Sachverständigenleistungen werden erteilt für:

  • Versicherungen

    Krankenversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen bei strittigen Leistungs- und Haftungsfragen.

  • Staatsanwaltschaften

    Medizinische Beurteilungen in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, insbesondere bei Behandlungsfehler-Verdacht und medizinrechtlichen Fragestellungen.

  • Amtsgerichte, Betreuungsgerichte & Sozialgerichte

    Gerichtliche Sachverständigentätigkeit in zivil-, betreuungs- und sozialrechtlichen Verfahren.

  • Kriminalpolizei

    Fachliche Beratung und Gutachten für kriminalpolizeiliche Ermittlungen mit medizinischem Bezug.

Häufige Fragestellungen

Die Mehrzahl der Gutachtenaufträge betrifft Fragen des ärztlichen Gebührenrechts, Schmerzensgeld sowie Vorwürfe ärztlicher Behandlungsfehler. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Thema Übertherapie — die medizinisch und rechtlich nicht gebotene Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen gegen den Willen des Patienten oder dessen Vertreter.

Entsprechend der Fachgebiete umfasst das Spektrum auch Fragen zur Indikationsstellung bei Narkosen und anästhesiologischen Leistungen, zur Schmerztherapie nach Behandlungsfehler, zur Notfallversorgung sowie zu palliativmedizinischen Entscheidungen am Lebensende — etwa zur künstlichen Ernährung, zur Patientenverfügung oder zur passiven Sterbehilfe.

Die sachverständigen Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den abgeschlossenen medizinischen Sachverhalt. Prognosen über laufende oder zukünftige Verfahren werden nicht getroffen.

Qualifikation und Erfahrung

Dr. Thöns ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arzt und Recht der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Er ist weiterbildungsbefugt; das Qualitätsmanagement der Praxis ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

Im Jahr 2015 wurde Dr. Thöns als Sachverständiger in den Deutschen Bundestag berufen. Als palliativmedizinischer Gutachter war er am Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2017 beteiligt — dem ersten deutschen Gerichtsurteil gegen ärztliche Übertherapie. Die gutachterlichen Hintergründe dieses Falls sind auch im Buch Patient ohne Verfügung (Spiegel-Bestseller) dokumentiert. Ergänzend ist 2025 das Werk Assistierter Suizid — Rechtliche Debatte und klinische Praxis erschienen.

2025 wirkte Dr. Thöns als palliativmedizinischer Sachverständiger im Mordprozess am Landgericht Aachen gegen einen Krankenpfleger der Palliativstation des Rhein-Maas-Klinikums in Würselen mit. Das Gericht verurteilte den Angeklagten am 5. November 2025 wegen Mordes in zehn Fällen und versuchten Mordes in 27 Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Quellen: Kölner Stadt-Anzeiger, 14.05.2025, DIE ZEIT, 05.11.2025.

Weitere Auszeichnungen — darunter der Deutsche Schmerzpreis und das Bundesverdienstkreuz am Bande (2025) — sind auf der Seite Über Dr. Thöns dokumentiert.

Anfrage und Konditionen

Vor größeren Gutachtenaufträgen erbitten wir eine telefonische Voranfrage nach den zeitlichen Möglichkeiten unter der Praxisnummer 02302 57093 (Mo–Fr 8:00–14:00 Uhr).

Die Kosten für Gutachten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. nach individueller Vereinbarung. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden.

Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an email@sapv.de. Bitte schildern Sie kurz den Sachverhalt und den zeitlichen Rahmen des Auftrags, damit wir prüfen können, ob eine Übernahme möglich ist.

OFFENE FRAGE: Welche PDF-Dokumente sind vorhanden? Bitte Dr. Thöns um Auflistung und Bereitstellung der Dateien. Nach Klärung: Download-Liste hier einfügen (z. B. OLG-Urteil München 2017, Bundestags-Stellungnahme 2015 etc.) -->
Bitte Dr. Thöns fragen: Welche Dokumente sollen hier verlinkt werden? Mögliche Kandidaten: OLG-München-Urteil 2017, Bundestags-Stellungnahme 2015, weitere Fachpublikationen. Nach Erhalt der Dateien: Sektion "Downloads" unterhalb dieser Stelle einbauen. -->

Gutachten anfragen

Wenn Sie eine Anfrage für ein medizinisches Gutachten haben, nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt auf, damit wir die zeitlichen Möglichkeiten besprechen können.

Gutachten anfragen 02302 57093

Telefonisch erreichbar Mo–Fr 8:00–14:00 Uhr