Dr. med. Matthias Thöns
Unsere Praxis betreut seit Jahren etwa 500–600 Patienten am Lebensende und sorgt sich um gute Lebensqualität von Patienten und ihren Familien.
- Facharzt für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Palliativmedizin, spezielle Schmerztherapie
- Praxis in Witten, NRW — seit 1998
- Autor und Lehrbeauftragter Uni Witten/Herdecke
Was diese Arbeit bedeutet
Die Praxis von Dr. Thöns ist engagiert sowohl in der Palliativmedizin als auch in der Freitodhilfe. Was das in der täglichen Arbeit bedeutet, lässt sich kaum in wenige Sätze fassen: Es geht darum, Menschen in einer der schwierigsten Phasen ihres Lebens zu begleiten— mit medizinischer Kompetenz und ohne Scheu vor den schweren Fragen.
Dr. Thöns hat sich nicht nur als Arzt, sondern auch rechtlich und gesellschaftlich für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eingesetzt. Die Verfassungsbeschwerde, die er gemeinsam mit anderen Ärzten beim Bundesverfassungsgericht einlegte und die am 26. Februar 2020 zum Urteil gegen das Verbot der Freitodhilfe nach § 217 StGB führte, ist Ausdruck dieser Haltung.
Gute Palliativmedizin und die Bereitschaft, Freitodhilfe zu begleiten, sind für ihn kein Widerspruch. Beide Wege dienen demselben Ziel: einem würdevollen leidfreien Lebensende.
Mit dem Wunsch nach Verkürzung der Lebenszeit sind wir regelmäßig konfrontiert — stets sind wir offen bemüht, auch über diese Sorgen zu sprechen.
Vita & Qualifikation
Dr. med. Matthias Thöns ist Facharzt für Anästhesiologie, ausgebildet an einem Universitätsklinikum der Maximalversorgung.
Zusatzbezeichnungen
- Notfallmedizin
- Palliativmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
Qualitätsmerkmale & Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arzt und Recht der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
- Weiterbildungsbefugnis
- Qualitätsmanagement zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
- 2015 als Sachverständiger in den Deutschen Bundestag berufen
Auszeichnungen
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2025Bundesverdienstkreuz am Bande
Verliehen durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für das Engagement um Palliativmedizin und Sterbehilfe.
Bildquelle: Wikimedia Commons, Landkraft, CC0 (Symbolbild).
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2020Deutscher Schmerzpreis
Förderpreis für Schmerzforschung und Schmerzmedizin, verliehen durch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. und die Deutsche Schmerzliga e. V. (Verleihung in Berlin, 13. März 2021).
Wirken vor dem Bundesverfassungsgericht
Am 26. Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG). Das bis dahin geltende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§ 217 StGB) wurde für verfassungswidrig erklärt.
In dieser Verfassungsbeschwerde war die Praxis Dr. Thöns Beschwerdeführerin. Das Urteil formulierte zugleich Kriterien, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Freitodhilfe gewährleisten — zum Schutz von Menschen in behebbaren Krisensituationen und vor fremdbeeinflussten Entscheidungen.
Dr. Thöns hat gemeinsam mit renommierten Palliativmedizinern, Juristen, Kriminalkommissaren und einem Psychiatrieprofessor eine Handreichung anhand dieser Kriterien erarbeitet, die 2021 in der Fachzeitschrift Schmerzmedizin veröffentlicht wurde.
Bücher & Publikationen
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Spiegel-Bestseller
„Patient ohne Verfügung" Bestseller
Das Buch schildert, wie Übertherapie am Lebensende entsteht und was dagegen getan werden kann. Dr. Thöns war 2017 palliativmedizinischer Gutachter im ersten Urteil des OLG München gegen Übertherapie.
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Monografie
„Assistierter Suizid"
Kohlhammer Verlag
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Lehrbuch (Mitherausgeber)
Palliativmedizin
4. Auflage 2023
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Weitere Lehrbücher
Notfallmedizin, Anästhesiologie, Schmerztherapie
Teilweise mit internationaler Übersetzung.
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Fachartikel
Umgang mit nachhaltigen Suizidwünschen bei schwerer Krankheit
Thöns, M., Putz, W., Dose, M., Überall, M., Cuno, J., Beck D., Matenaer, B., Wefelscheid, R., Hilgendorf, E. (2021). Schmerzmedizin, 37(4), 12–15. © Springer Medizin
Medienpräsenz
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ARTE
„Mein Recht zu sterben"
Dokumentarbeitrag über Sterbehilfe und die Arbeit von Dr. Thöns.
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ZDF
„Unterwegs an Allerheiligen"
Ein bewegender Film über Palliativmedizin.
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Stern
„Palliativmediziner Thöns: Der Tod ist kein Feind"
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ZDF / Markus Lanz
Interview zum Thema Übertherapie am Lebensende
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AlleSeiten
„Sterbehilfe – Wo stehen wir und wo geht es hin?"
Interview zu aktuellen Entwicklungen in der Sterbehilfedebatte.
„Patient ohne Verfügung"
Was passiert, wenn kein schriftlicher Wille vorliegt und schwere Erkrankung eintritt? Dr. Thöns schildert in seinem Spiegel-Bestseller, wie Übertherapie am Lebensende entsteht — und was Betroffene dagegen tun können.
Das Buch entstand aus jahrelanger Erfahrung in der Palliativversorgung und aus der Gutachtentätigkeit: Dr. Thöns war 2017 palliativmedizinischer Sachverständiger im ersten Urteil des OLG München gegen Übertherapie — ein Verfahren, das bundesweit Beachtung fand.
„Patient ohne Verfügung" richtet sich an Betroffene, Angehörige und alle, die sich rechtzeitig Gedanken über das eigene Lebensende machen möchten. Das Buch erklärt, was eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht bewirken — und warum die frühzeitige Auseinandersetzung damit ein Akt der Selbstfürsorge ist.
Zweitmeinung bei Intensivtherapie und Übertherapie
Was bedeutet eine ärztliche Zweitmeinung bei Intensivtherapie, und wann ist sie sinnvoll?
Es gibt am Lebensende und in der Intensivmedizin eine Reihe möglicher, aber oft nicht mehr sinnvoller Behandlungsoptionen. Da manche Eingriffe bei bestimmten Diagnosen recht routiniert empfohlen werden, andererseits aber auch erhebliche geldliche Anreize bestehen, diese durchzuführen, sollte man einen unabhängigen Arzt um eine Stellungnahme bitten, ob dies sinnvoll ist.
Was versteht man unter Übertherapie am Lebensende?
Unter Übertherapie (auch Überbehandlung oder Überversorgung) versteht man medizinische Maßnahmen und Behandlungen, die für den Patienten keinen Nutzen mehr bringen oder ihm sogar schaden bzw. von ihm nicht gewünscht werden. Sie ist besonders in der Intensivmedizin, Onkologie und am Lebensende ein gravierendes Problem.
Wer wendet sich typischerweise an die Praxis?
Zumeist wenden sich besorgte Angehörige, Kinder, Ehepartner oder Freunde an uns.
Was macht die Einschätzung von Dr. Thöns hier besonders?
Bei der Begutachtung braucht es einerseits eine gute Fachkompetenz, andererseits ist es wichtig, dass der beurteilende Arzt eine neutrale Meinung abgibt.
Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns unter 02302 57093.
Sprechen Sie uns an
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